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| Kooperationspartner / Kooperationsmodelle |
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| Inhaltsverzeichnis |
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- Treffen bezüglich des Kooperationsmodell zwischen der RSH, VSH und VSS
- Kooperationsmodelle ziwschen Hauptschulen und Realschulen für das Schuljahr 2010/2011
- Kooperationsmodell zwischen der Staatlichen Realschule Hirschaid und der Grund- und Hauptschule Hirschaid
- Netzwerk e.V. Hirschaid
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| Treffen bezüglich des Kooperationsmodell zwischen der RSH, VSH und VSS |
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| Am Donnerstag, 21. Januar 2010, kam es zu einem Treffen zwischen den Schulleitungen der Staatlichen Realschule Hirschaid, Volksschule Hirschaid, Volksschule Sassanfahrt, der zweiten Bürgermeisterin Frau Gensel, Vertretern der Elternbeiräte und Herrn Mdgt. Anton Schmid, sowie Herrn Ltd. RSR als MB Manfred Egner, anlässlich des bestehenden Kooperationsmodells zwischen den drei Schulen. Den Vertretern des Staatsministeriums und des Regierungsbezirkes wurden sowohl die bereits umgesetzten Methoden der Zusammenarbeit der Schulen, als auch die geplanten Ziele vorgestellt. |
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Kooperationsmodelle zwischen Hauptschule und
Realschule für das Schuljahr 2010/2011 |
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 25. Juni 2009 Az.: S 1-5 S 7641-4.58 740 |
1. Ausgangslage |
Hauptschulen und Realschulen sind eigenständige
Schularten, die gemäß ihrem jeweiligen
Bildungsauftrag Schülerinnen
und Schüler mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen
ansprechen. Kooperationen
zwischen den genannten Schularten
finden bereits jetzt an einer Reihe von
Standorten statt und erstrecken sich vorwiegend
auf schulorganisatorische Bereiche
wie Mittagsbetreuung oder die Nutzung
von schulischer Infrastruktur, wie
z. B. Sportanlagen.
Die Zusammenarbeit zwischen Schulen
beider Schularten kann im Interesse der
jeweiligen Schülergruppen intensiviert
werden. Hierzu sollen neue Kooperationsmodelle
erprobt werden, die jedoch die
Eigenständigkeit der Schularten Hauptschule
und Realschule unberührt lassen.
Voraussetzung ist jeweils das Einvernehmen
der beiden Schulaufwandsträger
(Kommune und Landkreis), der Schulen
und der Elternvertretungen. Es sollen solche
Modelle Vorrang haben, bei denen
ein Ganztagsangebot besteht und bei denen
zusätzliche Unterrichtsangebote in den Bereichen
Sport und Kunst sowie im Wahlfachbereich
ausgewiesen werden. Das
heißt aber nicht, dass andere Schwerpunkte
von vorneherein ausgeschlossen sind.
Oberstes Prüfkriterium für die Auswahl
der Modellvorhaben ist die zu erwartende
Weiterentwicklung von Haupt- und Realschule.
Nach der Einführung der Kooperationsmodelle
zwischen Hauptschule und Realschule
im Schuljahr 2009/2010 sollen nun
auch für das Schuljahr 2010/2011 weitere
Kooperationsmodelle zwischen Hauptschule
und Realschule ermöglicht werden. |
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| 2. Ziele |
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Konkrete Zielsetzung der geplanten Kooperationen
zwischen Hauptschulen und
Realschulen ist die Weiterentwicklung des
bestehenden Schulsystems in folgenden
Bereichen:
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- Gezielte individuelle Förderung und
Stärkung der Durchlässigkeit zwischen
den Bildungsgängen beider
Schularten, die sich an den Bedürfnissen
von Kindern und Jugendlichen
ausrichtet.
- Erleichterung des Übertritts von der
Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 der Hauptschule
in die Jahrgangsstufe 6 bzw.
7 der Realschule durch von beiden
Partnerschulen gestaltete Intensivierungskurse.
- Reduzierung der Übergänge von
Jahrgangsstufe 5 der Hauptschule
nach Jahrgangsstufe 5 der Realschule.
- Systematische Vorbereitung der Realschülerinnen
und Realschüler, die
als Externe den qualifizierten Hauptschulabschluss
anstreben.
- Stabilisierung schwächerer Realschülerinnen
und Realschüler an den
Realschulen.
- Erhöhung der Zahl der Realschulabschlüsse.
- Förderung schwächerer Hauptschülerinnen
und Hauptschüler zur Sicherung
der Ausbildungsreife.
- Senkung der Zahl der Schüler ohne
Hauptschulabschluss.
- Ausbau qualitativ hochwertiger
wohnortnaher Schulangebote in der
Fläche; Ziel ist, mit zusätzlichen Instrumenten
die Erreichbarkeit des
Realschulabschlusses zu erhöhen.
- Berücksichtigung der besonderen
Ausprägungen in Stadt und Land.
- Schaffung effizienter Strukturen, die
zukunftsfähig und nachhaltig sind.
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| 3. Ausschreibung und Ausgestaltung |
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Die Kooperationsmodelle zwischen
Hauptschule und Realschule können auch
zum Beginn des Schuljahrs 2010/2011
eingeführt werden. Sie haben eine Laufzeit
bis längstens zum Ende des Schuljahrs
2014/2015. Die Schulen legen dem Bayerischen
Staatsministerium für Unterricht
und Kultus bis zum Ende des Schulhalbjahres
2009/2010 einen Antrag zur Genehmigung
der Durchführung ihres Kooperationsmodells
vor.
Dem Antrag sind eine Aufstellung der
Ziele, eine detaillierte Beschreibung der
konkret geplanten Maßnahmen, die erforderlichen
Unterschriften (beteiligte Schulen,
Schulaufwandsträger, Elternbeiräte)
sowie weitere aussagekräftige Unterlagen
im Sinne der vorliegenden Ausschreibungsbedingungen
(z. B. ein Konzept zur
Überwindung der ggf. vorhandenen räumlichen
Distanz zwischen den Partnerschulen)
beizufügen. Es wird besonders auf das
Unterschriftserfordernis, v.a. der Sachaufwandsträger,
und die Notwendigkeit einer
detaillierten Beschreibung der konkret geplanten
Maßnahmen hingewiesen.
Individuelle Vorschläge und Anregungen
von Seiten der Antragsteller für die konkrete
Ausgestaltung der Kooperationsmodelle
sind im Rahmen der Ausschreibungsbedingungen
ausdrücklich erwünscht
und werden ergebnisoffen geprüft.
Es ist angestrebt, Schulen aller Regierungsbezirke
zu berücksichtigen. Einbezogen
werden bestehende Schulen oder
ggf. auch Verlagerungen/Neugründungen
von Realschulen in bislang unterversorgten
Gebieten zur Ergänzung des Realschulangebotes,
die den üblichen Genehmigungsbedingungen
genügen. Im Rahmen
dieser Modelle genügt jedoch statt der
bisher notwendigen Dreizügigkeit der
Nachweis einer gesicherten Zweizügigkeit.
Es wird darauf hingewiesen, dass gerade in
diesen Fällen eine möglichst frühzeitige
Antragstellung (idealer Weise deutlich vor
Fristablauf) notwendig ist, um die beiden
Genehmigungsverfahren (Zweizügige Realschule
und Kooperationsmodell) vollständig
durchzuführen und − im Fall einer
positiven Entscheidung − eine reibungslose
Umsetzung des Konzepts zum Schuljahr
2010/2011 gewährleisten zu können. |
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| 4. Rahmenbedingungen |
Die einzubringenden Kooperationsmodelle
müssen sich dabei an folgenden grundlegenden
Rahmenbedingungen orientieren:
4.1 Anforderungen an die Schulen
Die Partner liegen in räumlicher Nähe
und müssen mindestens zweizügig sein. Es
können auch Hauptschulverbünde teilnehmen.
Modelle, die einen Ganztagszug
führen, werden bevorzugt behandelt. Die
Einrichtung der Kooperationsmodelle erfolgt
im Einvernehmen mit den betroffenen
Landkreisen, Gemeinden, Schulen und
Eltern.
Soweit die Durchführung des Kooperationsmodells
mit einer noch zu gründenden
Realschule angestrebt wird, ist der zuständige
Ministerialbeauftragte für die Realschulen
hinzuzuziehen. Dieser prüft das
Kooperationsmodell und stellt gegebenenfalls
das Einvernehmen für die Realschulseite
her. Er kann die Aufgabe an eine Realschule
in seinem Zuständigkeitsbereich
übertragen.
4.2 Anforderungen an das Kooperationsmodell
- Das Kooperationsmodell muss der
Verwirklichung der genannten Ziele
dienen. Dabei muss die Eigenständigkeit
der beiden Schulen/Schularten
gewahrt bleiben. Jede Schülerin und
jeder Schüler muss − auch im Rahmen
der Kooperation − wissen, welcher
Schulart und Schule sie/er angehört.
- Ein wechselseitiger Pflichtunterricht
ist nicht Bestandteil der Ausschreibungsbedingungen.
Im Rahmen der
Förder- und Intensivierungsangebote
in den Pflichtfächern sowie in den
Wahlangeboten ist jedoch wechselseitiger
Unterricht ausdrücklich erwünscht.
- Intensivierungskurse in den Kernfächern
und weitere Angebote wie z.B.
im musischen Bereich, Sport, Wahlfächer,
Arbeitsgemeinschaften, Projekte,
Praxismaßnahmen entsprechend
dem üblichen Ganztagsprogramm.
- Außerunterrichtliche Zusammenarbeit,
Zusammenarbeit bei der Nutzung
von Fachräumen und Sportanlagen
und im sonstigen Schulleben.
- Für Gastschulverhältnisse und Fragen
der Schülerbeförderungen gelten die
bestehenden rechtlichen Bestimmungen.
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| 5. Qualitätssicherung |
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| Die Ausschreibungsbedingungen geben
den Schulen keine festen Kooperationsstrukturen
vor, sondern lassen den Partnerschulen
Freiraum, im vorgegebenen Rahmen
und unter Berücksichtigung der konkreten
Gegebenheiten vor Ort individuell
Modelle für eine Kooperation zu entwickeln
und in der Praxis zu erproben. Die
einzelnen Kooperationsmodelle werden
wissenschaftlich vom ISB unter Einbeziehung
externer Expertise begleitet.
Daneben wird ein Beirat benannt. Dieser
hat die wesentliche Aufgabe, aus den in der Praxis erprobten Modellen diejenigen
auszuwählen, die sich im Sinne von Best-
Practice-Modellen am besten bewährt haben
und für die Schüler die nachhaltigsten
Vorteile erbracht haben. Diese Modelle
sollen dann ggf. freigegeben werden für
eine allgemeine Umsetzung und können
auch als Leitbilder dienen für Kooperationen
zwischen Hauptschulen und anderen
Schularten. |
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| 6. Ausstattung |
Die Kooperationsmodelle werden mit den
vorhandenen finanziellen und personellen
Mitteln umgesetzt. Die Intensivierungskurse
der Jahrgangsstufen 5 bis 9 werden
im Rahmen der zusätzlichen Angebote
der Ganztagsklassen für diese angeboten
und aus den hierfür vorgesehenen Stellen
und Mitteln finanziert (für jede gebundene
Ganztagsklasse an Hauptschulen werden
zwölf Lehrerstunden und 6.000 € bereit
gestellt, für offene Ganztagsschulen der finanzielle
Gegenwert. Für jede gebundene
Ganztagsklasse an Realschulen werden
acht Lehrerstunden und 6000 € gewährt,
für offene Ganztagsschulen der finanzielle
Gegenwert). Soweit die Partner-Hauptschule keinen Förderlehrer hat,
können − im Rahmen des Modellversuchs
− unter der üblichen Anrechnung auf den
Lehrerstundenbedarf Förderlehrerstunden
zugeteilt werden. Zusätzlich erhalten die
Partnerschulen im Modellversuch je zwei
Anrechnungsstunden für die Vorbereitung
und Organisation des Kooperationsmodells.
E r h a r d
Ministerialdirektor |
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Kooperationsmodell zwischen der Staatlichen Realschule Hirschaid und der Grund- und Hauptschule Hirschaid
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Hier: Antrag zur Genehmigung der Durchführung des Kooperationsmodells zwischen der Staatliche Realschule Hirschaid und der Grund- und Hauptschule Hirschaid
1. Ausgangslage
Bereits seit 3 Jahren arbeiten die beiden Schulen, die in räumlicher Nähe liegen (1,2 km) und mindestens zweizügig sind, eng zum Wohle der Kinder zusammen. Es findet ein regelmäßiger Austausch auf Schulleiterebene statt. Bei Informations-veranstaltungen und bei Abschlussfeiern sind immer Vertreter beider Schularten anwesend.
Während die Realschule die offene Form der Ganztagesbetreuung anbietet, präferiert die Hauptschule die gebundene Form.
Beide Schulen haben eine Kooperation mit dem Trägerverein der Gemeinde Hirschaid „Netzwerk e.V.“, welcher die finanzielle Seite der Ganztagesbetreuung regelt. An beiden Schulen sind Sozialpädagoginnen über diesen Trägerverein der Hirschaider Gemeinde (eigener Kooperationsvertrag zwischen den beiden Sachaufwandsträgern, dem Landkreis Bamberg und der Gemeinde Hirschaid) angestellt. Die Sozialpädagoginnen wirken in der Ganztagesbetreuung und kooperieren miteinander. So werden beispielsweise die Streitschlichter seit einem Jahr gemeinsam ausgebildet.
Beide Schulen arbeiten seit Jahren mit dem Jugendzentrum in Hirschaid zusammen.
2. Ziele
Grundsätzlich soll auf die Tatsache pädagogisch reagiert werden, dass bestimmte Kinder zu spät positive Lern- und damit einhergehende Glückserfahrungen machen. Unterschiedliche Begabungen sollen früher und besser gefördert werden, die Eltern intensiver beraten werden. Bewusst gestalten die Kooperationspartner verschiedene schulische Angebote vor Ort. Während beispielsweise die Hauptschule durch die gebundene Ganztagesklasse und dem Klassenlehrerprinzip eine sehr intensive, personennahe Betreuung anbietet, fördert die Realschule die Jugendlichen mit der offenen Form der Ganztagesschule und dem Fachlehrerprinzip. Den unterschiedlichen Begabungen und Lernbedürfnissen der Kinder trägt die je eigene „Profilierung“ Rechnung. Der qualifizierende Hauptschulabschluss und der M-Zweig sind sinnvolle Alternativen zum Realschulabschluss.
Der Öffentlichkeit soll mit verschiedenen gemeinsamen Veranstaltungen vermittelt werden, dass beide Schularten zum mittleren Bildungsabschluss führen und beide Schularten durchlässig für die weiterführende Schularten BOS (insbesondere Jugendliche der Hauptschule), FOS (insbesondere Jugendliche der Realschule) und Gymnasium sind.
3. Rahmenbedingungen
Beide Schulen genügen den Anforderungen der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 13. März 2009.
Nicht nur die Schulen, sondern auch die beiden Schulaufwandsträger arbeiten eng miteinander zusammen. Die Partner liegen in räumlicher Nähe und sind mindestens zweizügig. Ganztageszüge gibt es an beiden Schulen.
Die Eigenständigkeit der Schulen ist gewahrt. Eine entsprechende Erweiterung des Kooperationsmodells ist möglich.
Das Einvernehmen mit allen Beteiligten wurde hergestellt. Die entsprechenden Unterschriften liegen vor.
Es wird gebeten, den Antrag wohlwollend zu prüfen und zu genehmigen. |
| Für die Realschule |
Für die Hauptschule |
Schulleitung
Karlheinz Lamprecht, Realschulrektor |
Schulleitung
Wolfgang Zeis, Rektor |
Sachaufwandsträger
Landrat Dr. G. Denzler |
Schulverbandsvorsitzender
1. Bgm. A. Schlund |
Eltenbeirat
Peter Scherer, Vorsitzender |
Elternbeirat
…………………, Vorsitzender |
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| Netzwerk e.V.
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„Offene Ganztagsschule“ läuft weiter
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| Betreuung: Die Testphase in der Realschule Hirschaid ist erfolgreich abgeschlossen. Jetzt wurde das Projekt auf eine vertragliche Grundlage gestellt. |
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| Schon seit dem Schuljahr 2006/2007 läuft die Testphase der „Offenen Ganztagsschule“ an der Realschule Hirschaid. In Zusammenarbeit mit dem Verein „Netzwerk e.V.“ wird seither für die 5. und 6. Jahrgangsstufe das Mittagessen und die Hausaufgabenbetreuung organisiert. Jetzt hat diese Kooperation eine vertragliche Grundlage. |
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Im Jugendtreff Hirschaid unterschrieben Landrat Dr. Günther Denzler, der Rektor der Hirschaider Realschule Karlheinz Lamprecht und die beiden Vorsitzenden des „Netzwerk e.V.“, Klaus Busch und Cornelia Behm, einen Vertrag, der dieses Betreuungsangebot langfristig sichert. Zukünftig wird also weiterhin jeweils montags bis donnerstags für die beiden genannten Jahrgangsstufen ein strukturierter Ablauf geschaffen. Zunächst gibt es ein gesundes Mittagsessen, wobei hier – so Lamprecht – „nicht nur gefuttert, sondern gemeinschaftlich gegessen“ werden soll. Danach werden in einer Ruhephase die Hausaufgaben unter Aufsicht von pädagogischem Fachpersonal angefertigt, und abschließend gibt es Sport oder Freizeitprojekte. Um diese Ansprüche zu verwirklichen werden acht qualifizierte Personen mit insgesamt 62 Wochenstunden eingesetzt.
Das vergangene Schuljahr diente als Erprobungsphase, deren Ergebnisse jetzt in den Vertrag eingeflossen sind. Eine Steuerungsgruppe mit Vertretern aller Beteiligten kann auch zeitnah auf veränderte Anforderungen reagieren.
Das Projekt „Offene Ganztagsschule“ wird mit jeweils 20 000 Euro jährlich vom Landkreis Bamberg und dem Freistaat Bayern finanziert. Im Rahmen des momentan stattfindenden Umbaus der Realschule Hirschaid wird auch eine Küche eingerichtet, um das Mittagessen vor Ort zubereiten zu können.
Mit diesem im Landkreis Bamberg bislang einzigartigen Angebot wird nicht nur eine durchgängige Betreuung der Schüler gewährleistet, sondern vor allem auch den Eltern die Möglichkeit gegeben, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können.
Annette schäfer Hirschaid
Fränkischer Tag Bamberg vom 21.02.2008, S. 19
700875, FRT, 21.02.08, Words: 293 |
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| Vereinbarung |
Vereinbarung
zwischen dem Träger der Jugendarbeit
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Netzwerk e. V. für Kinder und Jugendliche
öffentlich anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
vertreten durch
Herrn Klaus Busch
1. Vorsitzender
und
dem Aufwandsträger der Staatlichen Realschule Hirschaid
Landkreis Bamberg
vertreten durch
Herrn Landrat Dr. Günther Denzler
und
Herrn Rektor Karlheinz Lamprecht
Schulleiter Realschule Hirschaid |
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