rs-hirschaid.de Schulprofil Schulpartner Kooperationspartner
 
Kooperationspartner / Kooperationsmodelle
 
Inhaltsverzeichnis
 
  1. Treffen bezüglich des Kooperationsmodell zwischen der RSH, VSH und VSS
  2. Kooperationsmodelle ziwschen Hauptschulen und Realschulen für das Schuljahr 2010/2011
  3. Kooperationsmodell zwischen der Staatlichen Realschule Hirschaid und der Grund- und Hauptschule Hirschaid
  4. Netzwerk e.V. Hirschaid

   
Treffen bezüglich des Kooperationsmodell zwischen der RSH, VSH und VSS
 
Am Donnerstag, 21. Januar 2010, kam es zu einem Treffen zwischen den Schulleitungen der Staatlichen Realschule Hirschaid, Volksschule Hirschaid, Volksschule Sassanfahrt, der zweiten Bürgermeisterin Frau Gensel, Vertretern der Elternbeiräte und Herrn Mdgt. Anton Schmid, sowie Herrn Ltd. RSR als MB Manfred Egner, anlässlich des bestehenden Kooperationsmodells zwischen den drei Schulen. Den Vertretern des Staatsministeriums und des Regierungsbezirkes wurden sowohl die bereits umgesetzten Methoden der Zusammenarbeit der Schulen, als auch die geplanten Ziele vorgestellt.
     
 
     
 
 
Kooperationsmodelle zwischen Hauptschule und
Realschule für das Schuljahr 2010/2011
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
vom 25. Juni 2009 Az.: S 1-5 S 7641-4.58 740

1. Ausgangslage

Hauptschulen und Realschulen sind eigenständige Schularten, die gemäß ihrem jeweiligen Bildungsauftrag Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen ansprechen. Kooperationen zwischen den genannten Schularten finden bereits jetzt an einer Reihe von Standorten statt und erstrecken sich vorwiegend auf schulorganisatorische Bereiche wie Mittagsbetreuung oder die Nutzung von schulischer Infrastruktur, wie
z. B. Sportanlagen. Die Zusammenarbeit zwischen Schulen beider Schularten kann im Interesse der jeweiligen Schülergruppen intensiviert werden. Hierzu sollen neue Kooperationsmodelle erprobt werden, die jedoch die Eigenständigkeit der Schularten Hauptschule und Realschule unberührt lassen. Voraussetzung ist jeweils das Einvernehmen der beiden Schulaufwandsträger (Kommune und Landkreis), der Schulen und der Elternvertretungen. Es sollen solche
Modelle Vorrang haben, bei denen ein Ganztagsangebot besteht und bei denen
zusätzliche Unterrichtsangebote in den Bereichen Sport und Kunst sowie im Wahlfachbereich ausgewiesen werden. Das heißt aber nicht, dass andere Schwerpunkte von vorneherein ausgeschlossen sind. Oberstes Prüfkriterium für die Auswahl der Modellvorhaben ist die zu erwartende Weiterentwicklung von Haupt- und Realschule. Nach der Einführung der Kooperationsmodelle zwischen Hauptschule und Realschule im Schuljahr 2009/2010 sollen nun auch für das Schuljahr 2010/2011 weitere Kooperationsmodelle zwischen Hauptschule
und Realschule ermöglicht werden.
 
2. Ziele
 
Konkrete Zielsetzung der geplanten Kooperationen zwischen Hauptschulen und
Realschulen ist die Weiterentwicklung des bestehenden Schulsystems in folgenden
Bereichen:
  • Gezielte individuelle Förderung und Stärkung der Durchlässigkeit zwischen
    den Bildungsgängen beider Schularten, die sich an den Bedürfnissen
    von Kindern und Jugendlichen ausrichtet.
  • Erleichterung des Übertritts von der Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 der Hauptschule in die Jahrgangsstufe 6 bzw. 7 der Realschule durch von beiden Partnerschulen gestaltete Intensivierungskurse.
  • Reduzierung der Übergänge von Jahrgangsstufe 5 der Hauptschule
    nach Jahrgangsstufe 5 der Realschule.
  • Systematische Vorbereitung der Realschülerinnen und Realschüler, die
    als Externe den qualifizierten Hauptschulabschluss anstreben.
  • Stabilisierung schwächerer Realschülerinnen und Realschüler an den
    Realschulen.
  • Erhöhung der Zahl der Realschulabschlüsse.
  • Förderung schwächerer Hauptschülerinnen und Hauptschüler zur Sicherung
    der Ausbildungsreife.
  • Senkung der Zahl der Schüler ohne Hauptschulabschluss.
  • Ausbau qualitativ hochwertiger wohnortnaher Schulangebote in der
    Fläche; Ziel ist, mit zusätzlichen Instrumenten die Erreichbarkeit des
    Realschulabschlusses zu erhöhen.
  • Berücksichtigung der besonderen Ausprägungen in Stadt und Land.
  • Schaffung effizienter Strukturen, die zukunftsfähig und nachhaltig sind.
3. Ausschreibung und Ausgestaltung
 
Die Kooperationsmodelle zwischen Hauptschule und Realschule können auch
zum Beginn des Schuljahrs 2010/2011 eingeführt werden. Sie haben eine Laufzeit
bis längstens zum Ende des Schuljahrs 2014/2015. Die Schulen legen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis zum Ende des Schulhalbjahres 2009/2010 einen Antrag zur Genehmigung der Durchführung ihres Kooperationsmodells vor.
Dem Antrag sind eine Aufstellung der Ziele, eine detaillierte Beschreibung der
konkret geplanten Maßnahmen, die erforderlichen Unterschriften (beteiligte Schulen, Schulaufwandsträger, Elternbeiräte) sowie weitere aussagekräftige Unterlagen im Sinne der vorliegenden Ausschreibungsbedingungen
(z. B. ein Konzept zur Überwindung der ggf. vorhandenen räumlichen
Distanz zwischen den Partnerschulen) beizufügen. Es wird besonders auf das
Unterschriftserfordernis, v.a. der Sachaufwandsträger, und die Notwendigkeit einer detaillierten Beschreibung der konkret geplanten Maßnahmen hingewiesen.
Individuelle Vorschläge und Anregungen von Seiten der Antragsteller für die konkrete Ausgestaltung der Kooperationsmodelle sind im Rahmen der Ausschreibungsbedingungen ausdrücklich erwünscht und werden ergebnisoffen geprüft.
Es ist angestrebt, Schulen aller Regierungsbezirke zu berücksichtigen. Einbezogen
werden bestehende Schulen oder ggf. auch Verlagerungen/Neugründungen
von Realschulen in bislang unterversorgten Gebieten zur Ergänzung des Realschulangebotes, die den üblichen Genehmigungsbedingungen
genügen. Im Rahmen dieser Modelle genügt jedoch statt der
bisher notwendigen Dreizügigkeit der Nachweis einer gesicherten Zweizügigkeit.
Es wird darauf hingewiesen, dass gerade in diesen Fällen eine möglichst frühzeitige
Antragstellung (idealer Weise deutlich vor Fristablauf) notwendig ist, um die beiden Genehmigungsverfahren (Zweizügige Realschule
und Kooperationsmodell) vollständig durchzuführen und − im Fall einer
positiven Entscheidung − eine reibungslose Umsetzung des Konzepts zum Schuljahr 2010/2011 gewährleisten zu können.
 
4. Rahmenbedingungen

Die einzubringenden Kooperationsmodelle müssen sich dabei an folgenden grundlegenden Rahmenbedingungen orientieren:

4.1 Anforderungen an die Schulen

Die Partner liegen in räumlicher Nähe und müssen mindestens zweizügig sein. Es
können auch Hauptschulverbünde teilnehmen. Modelle, die einen Ganztagszug
führen, werden bevorzugt behandelt. Die Einrichtung der Kooperationsmodelle erfolgt im Einvernehmen mit den betroffenen Landkreisen, Gemeinden, Schulen und
Eltern.
Soweit die Durchführung des Kooperationsmodells mit einer noch zu gründenden
Realschule angestrebt wird, ist der zuständige Ministerialbeauftragte für die Realschulen hinzuzuziehen. Dieser prüft das Kooperationsmodell und stellt gegebenenfalls das Einvernehmen für die Realschulseite her. Er kann die Aufgabe an eine Realschule in seinem Zuständigkeitsbereich übertragen.

4.2 Anforderungen an das Kooperationsmodell

  • Das Kooperationsmodell muss der Verwirklichung der genannten Ziele
    dienen. Dabei muss die Eigenständigkeit der beiden Schulen/Schularten
    gewahrt bleiben. Jede Schülerin und jeder Schüler muss − auch im Rahmen
    der Kooperation − wissen, welcher Schulart und Schule sie/er angehört.
  • Ein wechselseitiger Pflichtunterricht ist nicht Bestandteil der Ausschreibungsbedingungen. Im Rahmen der Förder- und Intensivierungsangebote in den Pflichtfächern sowie in den
    Wahlangeboten ist jedoch wechselseitiger Unterricht ausdrücklich erwünscht.
  • Intensivierungskurse in den Kernfächern und weitere Angebote wie z.B.
    im musischen Bereich, Sport, Wahlfächer, Arbeitsgemeinschaften, Projekte,
    Praxismaßnahmen entsprechend dem üblichen Ganztagsprogramm.
  • Außerunterrichtliche Zusammenarbeit, Zusammenarbeit bei der Nutzung
    von Fachräumen und Sportanlagen und im sonstigen Schulleben.
  • Für Gastschulverhältnisse und Fragen der Schülerbeförderungen gelten die
    bestehenden rechtlichen Bestimmungen.
5. Qualitätssicherung
 
Die Ausschreibungsbedingungen geben den Schulen keine festen Kooperationsstrukturen vor, sondern lassen den Partnerschulen Freiraum, im vorgegebenen Rahmen und unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten vor Ort individuell Modelle für eine Kooperation zu entwickeln und in der Praxis zu erproben. Die einzelnen Kooperationsmodelle werden wissenschaftlich vom ISB unter Einbeziehung externer Expertise begleitet. Daneben wird ein Beirat benannt. Dieser hat die wesentliche Aufgabe, aus den in der Praxis erprobten Modellen diejenigen auszuwählen, die sich im Sinne von Best- Practice-Modellen am besten bewährt haben und für die Schüler die nachhaltigsten Vorteile erbracht haben. Diese Modelle sollen dann ggf. freigegeben werden für eine allgemeine Umsetzung und können auch als Leitbilder dienen für Kooperationen zwischen Hauptschulen und anderen Schularten.
 
6. Ausstattung

Die Kooperationsmodelle werden mit den vorhandenen finanziellen und personellen
Mitteln umgesetzt. Die Intensivierungskurse der Jahrgangsstufen 5 bis 9 werden
im Rahmen der zusätzlichen Angebote der Ganztagsklassen für diese angeboten
und aus den hierfür vorgesehenen Stellen und Mitteln finanziert (für jede gebundene Ganztagsklasse an Hauptschulen werden zwölf Lehrerstunden und 6.000 € bereit gestellt, für offene Ganztagsschulen der finanzielle Gegenwert. Für jede gebundene Ganztagsklasse an Realschulen werden acht Lehrerstunden und 6000 € gewährt, für offene Ganztagsschulen der finanzielle Gegenwert). Soweit die Partner-Hauptschule keinen Förderlehrer hat, können − im Rahmen des Modellversuchs − unter der üblichen Anrechnung auf den Lehrerstundenbedarf Förderlehrerstunden zugeteilt werden. Zusätzlich erhalten die Partnerschulen im Modellversuch je zwei Anrechnungsstunden für die Vorbereitung und Organisation des Kooperationsmodells.

E r h a r d
Ministerialdirektor

 
Kooperationsmodell zwischen der Staatlichen Realschule Hirschaid und der Grund- und Hauptschule Hirschaid

Hier: Antrag zur Genehmigung der Durchführung des Kooperationsmodells zwischen der Staatliche Realschule Hirschaid und der Grund- und Hauptschule Hirschaid

1. Ausgangslage

Bereits seit 3 Jahren arbeiten die beiden Schulen, die in räumlicher Nähe liegen (1,2 km) und mindestens zweizügig sind, eng zum Wohle der Kinder zusammen. Es findet ein regelmäßiger Austausch auf Schulleiterebene statt. Bei Informations-veranstaltungen und bei Abschlussfeiern sind immer Vertreter beider Schularten anwesend.
Während die Realschule die offene Form der Ganztagesbetreuung anbietet, präferiert die Hauptschule die gebundene Form.
Beide Schulen haben eine Kooperation mit dem Trägerverein der Gemeinde Hirschaid „Netzwerk e.V.“, welcher die finanzielle Seite der Ganztagesbetreuung regelt. An beiden Schulen sind Sozialpädagoginnen über diesen Trägerverein der Hirschaider Gemeinde (eigener Kooperationsvertrag zwischen den beiden Sachaufwandsträgern, dem Landkreis Bamberg und der Gemeinde Hirschaid) angestellt. Die Sozialpädagoginnen wirken in der Ganztagesbetreuung und kooperieren miteinander. So werden beispielsweise die Streitschlichter seit einem Jahr gemeinsam ausgebildet.
Beide Schulen arbeiten seit Jahren mit dem Jugendzentrum in Hirschaid zusammen.

2. Ziele

Grundsätzlich soll auf die Tatsache pädagogisch reagiert werden, dass bestimmte Kinder zu spät positive Lern- und damit einhergehende Glückserfahrungen machen. Unterschiedliche Begabungen sollen früher und besser gefördert werden, die Eltern intensiver beraten werden. Bewusst gestalten die Kooperationspartner verschiedene schulische Angebote vor Ort. Während beispielsweise die Hauptschule durch die gebundene Ganztagesklasse und dem Klassenlehrerprinzip eine sehr intensive, personennahe Betreuung anbietet, fördert die Realschule die Jugendlichen mit der offenen Form der Ganztagesschule und dem Fachlehrerprinzip. Den unterschiedlichen Begabungen und Lernbedürfnissen der Kinder trägt die je eigene „Profilierung“ Rechnung. Der qualifizierende Hauptschulabschluss und der M-Zweig sind sinnvolle Alternativen zum Realschulabschluss.
Der Öffentlichkeit soll mit verschiedenen gemeinsamen Veranstaltungen vermittelt werden, dass beide Schularten zum mittleren Bildungsabschluss führen und beide Schularten durchlässig für die weiterführende Schularten BOS (insbesondere Jugendliche der Hauptschule), FOS (insbesondere Jugendliche der Realschule) und Gymnasium sind.


3. Rahmenbedingungen

Beide Schulen genügen den Anforderungen der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 13. März 2009.
Nicht nur die Schulen, sondern auch die beiden Schulaufwandsträger arbeiten eng miteinander zusammen. Die Partner liegen in räumlicher Nähe und sind mindestens zweizügig. Ganztageszüge gibt es an beiden Schulen.

Die Eigenständigkeit der Schulen ist gewahrt. Eine entsprechende Erweiterung des Kooperationsmodells ist möglich.
Das Einvernehmen mit allen Beteiligten wurde hergestellt. Die entsprechenden Unterschriften liegen vor.

Es wird gebeten, den Antrag wohlwollend zu prüfen und zu genehmigen.

Für die Realschule Für die Hauptschule

Schulleitung
Karlheinz Lamprecht, Realschulrektor

Schulleitung
Wolfgang Zeis, Rektor

Sachaufwandsträger
Landrat Dr. G. Denzler
Schulverbandsvorsitzender
1. Bgm. A. Schlund
Eltenbeirat
Peter Scherer, Vorsitzender
Elternbeirat
…………………, Vorsitzender
 
Netzwerk e.V.      
   
„Offene Ganztagsschule“ läuft weiter
 
Betreuung: Die Testphase in der Realschule Hirschaid ist erfolgreich abgeschlossen. Jetzt wurde das Projekt auf eine vertragliche Grundlage gestellt.  
Schon seit dem Schuljahr 2006/2007 läuft die Testphase der „Offenen Ganztagsschule“ an der Realschule Hirschaid. In Zusammenarbeit mit dem Verein „Netzwerk e.V.“ wird seither für die 5. und 6. Jahrgangsstufe das Mittagessen und die Hausaufgabenbetreuung organisiert. Jetzt hat diese Kooperation eine vertragliche Grundlage.  
   
 
   
Im Jugendtreff Hirschaid unterschrieben Landrat Dr. Günther Denzler, der Rektor der Hirschaider Realschule Karlheinz Lamprecht und die beiden Vorsitzenden des „Netzwerk e.V.“, Klaus Busch und Cornelia Behm, einen Vertrag, der dieses Betreuungsangebot langfristig sichert. Zukünftig wird also weiterhin jeweils montags bis donnerstags für die beiden genannten Jahrgangsstufen ein strukturierter Ablauf geschaffen. Zunächst gibt es ein gesundes Mittagsessen, wobei hier – so Lamprecht – „nicht nur gefuttert, sondern gemeinschaftlich gegessen“ werden soll. Danach werden in einer Ruhephase die Hausaufgaben unter Aufsicht von pädagogischem Fachpersonal angefertigt, und abschließend gibt es Sport oder Freizeitprojekte. Um diese Ansprüche zu verwirklichen werden acht qualifizierte Personen mit insgesamt 62 Wochenstunden eingesetzt.
Das vergangene Schuljahr diente als Erprobungsphase, deren Ergebnisse jetzt in den Vertrag eingeflossen sind. Eine Steuerungsgruppe mit Vertretern aller Beteiligten kann auch zeitnah auf veränderte Anforderungen reagieren.
Das Projekt „Offene Ganztagsschule“ wird mit jeweils 20 000 Euro jährlich vom Landkreis Bamberg und dem Freistaat Bayern finanziert. Im Rahmen des momentan stattfindenden Umbaus der Realschule Hirschaid wird auch eine Küche eingerichtet, um das Mittagessen vor Ort zubereiten zu können.
Mit diesem im Landkreis Bamberg bislang einzigartigen Angebot wird nicht nur eine durchgängige Betreuung der Schüler gewährleistet, sondern vor allem auch den Eltern die Möglichkeit gegeben, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können.

Annette schäfer Hirschaid
Fränkischer Tag Bamberg vom 21.02.2008, S. 19
700875, FRT, 21.02.08, Words: 293
 
   
Vereinbarung

     Vereinbarung

     zwischen dem Träger der Jugendarbeit

Netzwerk e. V. für Kinder und Jugendliche
öffentlich anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
vertreten durch
Herrn Klaus Busch
1. Vorsitzender

und

dem Aufwandsträger der Staatlichen Realschule Hirschaid

Landkreis Bamberg
vertreten durch
Herrn Landrat Dr. Günther Denzler
und
Herrn Rektor Karlheinz Lamprecht
Schulleiter Realschule Hirschaid