1. Allgemeine Zielsetzung
Lehrkräfte aller Fächer erhalten im Vorbereitungsdienst eine Ausbildung im Bereich „Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung“, die Gegenstand einer mündlichen Prüfung im zweiten Staatsexamen ist. Dadurch werden sie in die Lage versetzt, aus der Sicht ihres jeweiligen Faches Aspekte der Politik und des Zeitgeschehens zu besprechen, soweit sich dies aus der unterrichtlichen Praxis ergibt. 
2. Inhalte der politischen Grundbildung
Sie umfassen geschichtliche und staatstheoretische Grundlagen wie den modernen Verfassungsstaat, den deutschen Parlamentarismus, den Inhalt des GG als Antwort auf Weimar und die Zeit des Nationalsozialismus, Verfassungsnormen, Strukturprinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung und ihrer Abwehrbereitschaft und das dieser Verfassung zugrundeliegende Menschenbild und seinen Normenkatalog.
Bei der Behandlung der politischen Ordnung des Freistaates Bayern und der Bundesrepublik werden Mitwirkungsmöglichkeiten des Bürgers und die Träger und Wege des politischen Prozesses erarbeitet. Medien und Sprache in der Politik, Ebenen politischer Entscheidungen und besondere Merkmale der politischen Ordnung des Freistaates stehen neben dem parlamentarischen Regierungssystem, Wirtschafts- und Sozialordnung der BRD im Vergleich zu anderen politischen Ordnungsformen. 
3. Konkrete Themen (2008/2009)
Für die Themenauswahl werde ich mich an den politischen Ereignissen im In- und Ausland orientieren. Dies bedeutet, dass das Thema Wahlen in diesem und im kommenden Jahr einer der Hauptaspekte sein wird. Neben den bayerischen Landtagswahlen ist auch die Beschäftigung mit den Präsidentschaftswahlen in den USA unumgänglich. Gleiches gilt für 2009, das uns eine Reihe von Urnengängen beschert: Europawahlen, Wahl des Bundespräsidenten, Landtagswahlen und die Bundestagswahl.
Einen weiteren Themenbereich stellt die europäische Einigung dar: von der Montanunsion zur EU der 27. Dazu werden auch politische Institutionen untersucht, die diesen Prozess steuern und begleiten. 
4. Arbeitstechniken im Seminar
Zu den Fachsitzungen GSB, die in der Regel alle 14 Tage zweistündig am Montagnachmittag – im Wechsel mit Schulrecht/Schulkunde – stattfinden, werden Ergebnisprotokolle angefertigt, die am besten über OX an mich und alle Seminarteilnehmer geschickt werden. Zudem ist es erforderlich, dass sich jeder Referendar mit einem Referat einbringt, das ihm als Einstieg bei der mündlichen Prüfung dient. Politische Themen werden anschaulicher und lebendiger, wenn sie von Mandatsträger selbst geschildert werden. Deshalb wird ein Besuch des Bürgermeisters, des Landrats, eines Landtags- oder Bundestagsabgeordneten ein wesentlicher Bestandteil des GSB-Seminars sein. Diskussionen und Gespräche im Seminar setzen politische Wachheit voraus; deshalb ist es, regelmäßig die Nachrichten in den Medien zu verfolgen.
Hirschaid, im September 2008 Klaudia Gruber, RSKin
|
|
|
Der Studienreferendar als angehender Experte in Schulverwaltung und Schulrecht
Dazu gehören:
• die grundlegenden schulbezogenen Inhalte des GG und der BV (insbesondere deren Art. 131) kennen und seine Tätigkeit darauf ausrichten,
• dem schulischen Wirken das BayEUG und die RSO zu Grunde legen,
• sich die Bestimmungen der LDO (insbesondere über Rechte und Pflichten der Lehrkräfte) aneignen und danach handeln,
• regelmäßig Einblick in die aktuellen Änderungen der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften nehmen,
• bereit sein, den Bildungs- und Erziehungsauftrag (Art. 1 BayEUG), die Aufgaben der Schulen (Art. 2 BayEUG) und den Auftrag der Realschule (Art. 8 BayEUG) umzusetzen,
• den Lehrplan und weitere Richtlinien für den Unterricht als verbindliche Grundlagen kennen und anwenden. 
SCHULRECHT/SCHULKUNDE/INNERE SCHULENTWICKLUNG
Vorbemerkung
Die folgenden Ausbildungsinhalte ergänzen und konkretisieren alle unter 2 genannten Kompetenzen.
Für die Fachsitzungen Schulrecht/Schulkunde/innere Schulentwicklung sind dabei besonders die verpflichtenden Unterpunkte
• 2.6 Studienreferendare als angehende Experten in Schulverwaltung und Schulrecht,
• 2.7 Studienreferendare als Mitgestalter von Schulleben und Schulentwicklung sowie
• 2.8 Studienreferendare als Beamte und aktive Staatsbürger nachzulesen und zu beachten.
Die Kompetenzen werden allerdings nicht allein in den Fachsitzungen erworben; der Seminarleiter sichert auch darüber hinaus den Rahmen, damit die Studienreferendare diese Kompetenzen erwerben, anwenden und erweitern können.
Die folgende Liste legt keine Reihenfolge fest. Sie kann auch je nach Bedarf ergänzt werden; auch Schwerpunktsetzungen in den aufgeführten Teilbereichen sind möglich und oft nötig. 
Die Einzelbereiche
1. Kompetenzen im Bereich Schulrecht in Bayern.
Dazu gehören:
• die Wahl des schulischen Bildungsweges und die Aufnahmebedingungen an die Realschule sowie die grundlegenden Vorschriften zu einem Schulwechsel kennen lernen,
• die Inhalte des Unterrichts und die Grundsätze des Schulbetriebs verinnerlichen,
• über Leistungsnachweise, das Vorrücken und Wiederholen sowie über die Zeugnisse Kenntnisse erwerben und diese richtig anwenden,
• zu den verschiedenen Prüfungen wesentliche Vorschriften kennen und gegebenenfalls umsetzen können,
• die wichtigsten Aufgaben und die Stellung des Schulleiters, der Lehrerkonferenz, der Klassenkonferenzen und der Fachkonferenzen kennen,
• über besondere Einzelbestimmungen, z. B. zur Legasthenie, Wissen erwerben und in der Praxis anwenden können.
2. Kompetenzen im Bereich Schule, Schüler, Erziehungsberechtigte.
Dazu gehören:
• Kenntnisse über schulische und außerschulische Einrichtungen zur Beratung und Information erwerben und weitergeben können,
• Einrichtungen zur Mitgestaltung des schulischen Lebens kennen,
• über alle grundlegenden Rechte und Pflichten von Schülern und Erziehungsberechtigten Bescheid wissen und diese in der Praxis anwenden,
• theoretische und praktische Sicherheit im Bereich Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen erlangen.
3. Kompetenzen im Bereich Rechte und Pflichten der Lehrkraft.
Dazu gehören:
• Wissen zu erwerben über die entsprechenden Paragrafen der LDO,
• andere maßgebliche Vorschriften, z. B. zu den Themen Aufsicht, Haftung, Arbeitszeitregelung, Urheberrecht, Datenschutz, kennen lernen und im Dienst anwenden können.
4. Kompetenzen im Bereich ihrer Ausbildung
Dazu gehören:
• um die Rechtsgrundlagen (LPOII, ZALR) wissen,
• Kenntnisse zur Organisation und zum Verlauf des Vorbreitungsdienstes unter Gebrauch der ASR verinnerlichen,
• um die Inhalte der allgemeinen und der fachspezifischen Ausbildung wissen,
• einen gesicherten Kenntnisstand über die 2. Staatsprüfung, die Bildung der Gesamtprüfungsnote und die Platzziffer erwerben.
5. Kompetenzen im Bereich Schulkunde.
Dazu gehören:
• gesicherte Kenntnisse über das Schulwesen in Bayern erwerben,
• umfangreiche Kenntnisse über die Realschule in Bayern erwerben und richtig weitergeben können,
• dieses Wissen ständig mit aktuellen bildungspolitischen Bezügen ergänzen und einordnen zu können.
6. Kompetenzen im Bereich Innere Schulentwicklung.
Dazu gehören:
• Relevante Inhalte, Grundsätze und Bereiche, wie sie z. B. in 2.7. untergliedert sind, und Projekte der Inneren Schulentwicklung, z. B. BRN, Schulentwicklungsportale, i.s.i., Modus21, S.E.T., die Qualitätsagentur o. a., theoretisch kennen zu lernen und das Wissen darum weitergeben zu können,
• Motivation zu entwickeln, selbst einen Beitrag zur Entwicklung der Inneren Schulentwicklung leisten zu wollen.
|
|
|